ARMIDA - PROZESSFINANZIERUNG
DAS VERFAHREN UND ANGELEGENHEITEN
Das Verfahren umfasst den gesamten Weg bis zum endgültigen Abschluss. Dieser Weg kann verschiedene Abschnitte (Angelegenheiten) enthalten, welche unterschiedlich bearbeitet werden. Eine Angelegenheit kann viele Einzelhandlungen zur Erledigung enthalten. Außergerichtliche Vertretung sowie die einzelnen Rechtszüge (Klage, Berufung, Revision) sind einzelne Angelegenheiten in demselben Verfahren.
AUßERGERICHTLICHE VERTRETUNG
Beratung – Verhandlungen
Die außergerichtliche Vertretung umfasst jegliche Wahrung der Interessen gegenüber Dritten außerhalb von Gerichtsverfahren. Sie umfasst die Beratung zum Verfahren, ggfs. die Verhandlung mit der oder den Gegenseite/n, sowie erste Handlungen, z. B. Widerspruch oder Aufforderungen.
DER RECHTSSTREIT
Klage – Berufung – Revision
Ein Rechtsstreit – oder streitiges Verfahren – ist eine Auseinandersetzung in einer rechtlichen Angelegenheit zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen in einem gerichtlich anhängigen Verfahren. Man spricht insoweit auch von einem Prozess. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem Rechtsstreit aber auch schon die vorgerichtliche Auseinandersetzung.
Ein Rechtsstreit wird durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet. Ziel ist es, den Sachverhalt durch eine verbindliche Entscheidung (ein Gerichtsurteil oder einen Gerichtsbeschluss) zu klären.
Die Kosten eines Rechtsstreits sind meist streitwertabhängig. Mit dem Begriff Streitwert ist der Wert gemeint um den gestritten wird. Dabei ist die Höhe des Streitwertes ausschlaggebend für die Höhe der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Je höher der Streitwert, desto höher auch diese Gebühren und damit auch das Kostenrisiko im Falle eines verlorenen Rechtsstreits.
Wenn Sie den Prozess verlieren, haben Sie nicht nur Ihre eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen. Etwaige Kosten für Sachverständige oder Zeugen können da noch hinzukommen.
WAS BEDEUTET EINE PROZESSFINANZIERUNG ÜBER DIE ARMIDA
Viele Kunden scheuen, können oder wollen das finanzielle Risiko für ihr Verfahren nicht eingehen oder tragen, seien es die eigenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, oder die Kosten der Gegenseite bei Unterliegen. Hier bietet die ARMIDA ihre Hilfe an.
Denn wir stellen unsere Kunden von den Kosten für eine rechtliche Vertretung entsprechend den Vereinbarungen im Prozessfinanzierungsvertrag frei.
Gerade Unternehmen, Banken, Behörden und Kapital-anlagegesellschaften verfügen über hauseigene Rechtsabteilungen und Anwälte. Daher können sie sich auch langwierige Verfahren leisten und wetten meist darauf, dass Kunden einen teuren Rechtsstreit vermeiden wollen.
Die ARMIDA stellt hier das Gleichgewicht wieder her. Dank unserer finanziellen Unterstützung können Sie der Gegenpartei auf Augenhöhe begegnen – zu erschwinglichen Kosten.
WIR SEHEN SIE ALS UNSEREN PARTNER,
DENN WIR SITZEN IM GLEICHEN BOOT.
NUR WENN SIE IHREN RECHTSFALL GEWINNEN,
GEWINNT AUCH DIE ARMIDA.
Denn nur in diesem Falle erhält die
ARMIDA
die vorab vereinbarte Erfolgsbeteiligung.
Die Kosten des Kunden reduzieren sich nach seiner Wahl in der Regel auf eine Selbstbeteiligung, wie dies z. B. auch bei einer Rechtsschutz- oder Vollkaskoversicherung oft der Fall ist.
Die ARMIDA erhält für diese Kostenfreistellung im Gegenzug die vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Der Kunde kann auf diesem Wege kostensparend sein gutes Recht erlangen.
Die Erfolgsbeteiligung der ARMIDA und auch ggfs. die Selbstbeteiligung des Kunden wird immer einzelfallbasiert vereinbart und hängt von verschiedenen rechtlichen wie auch wirtschaftlichen Faktoren ab.
Neben der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden spielt auch die Risikobeurteilung hinsichtlich des eingereichten Falles eine erhebliche Rolle.
FINANZIERUNGSANFRAGE
Die Voraussetzungen
Zahlungsanspruch
Das Recht des Einzelnen, von anderen ein Tun oder Unterlassen einzufordern. Dieses Recht muss auf einer Anspruchsgrundlage basieren (vgl. § 194 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)).
Sie müssen daher auf einer rechtlichen Anspruchsgrundlage von einem anderen eine Zahlung verlangen können.
Höhe des Streitwertes
Mit dem Streitwert wird der Wert des Streitgegenstandes bemessen. Die Wertfestsetzung steht im freien Ermessen des Gerichts (vgl. dazu §§ 2 ff. ZPO). Nach dem Streitwert richtet sich auch die Höhe der Vergütung der Rechtsanwälte sowie die der Gerichtskosten.
Die ARMIDA finanziert Verfahren ab einem Streitwert von 3.000,00 Euro.
Erfolgsbeteiligung
Die Erfolgsbeteiligung ist eine der Vergütungsarten, mit denen die Leistungen eines anderen vergütet werden können. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Erfolg.
Erfolg ist das Eintreten einer beabsichtigten, angestrebten Wirkung. Erfolgreich zu sein heißt, das zu bekommen, was man haben möchte. In unserem Fall ist dies eine monetäre Auszahlung zu Ihren Gunsten. Sie müssen bereit sein, der ARMIDA eine Erfolgsbeteiligung zu gewähren.
Unterlagen
Ihr Recht muss auf einer Anspruchsgrundlage basieren, welche nicht nur erstritten, sondern grundlegend nachgewiesen werden muss.
Sie müssen daher alle mit dem Fall verbundenen Dokumente (z.B. Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Schriftverkehr, Erwiderungen der Gegenseite) besitzen und uns diese bereits bei Anfrage zur Verfügung stellen.
Rechtliche Beratung
Die erste Einschätzung Ihres Falles führt in der Regel ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens durch, welcher Ihnen im Gespräch bereits Möglichkeiten aber auch Risiken aufzeigt.
Nachdem Sie gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen haben, wenden Sie sich an eine evtl. bestehende Rechtsschutzversicherung oder an einen Prozessfinanzierer Ihrer Wahl.
Beide benötigen zur Einschätzung des Verfahrens die Zuarbeit Ihres Anwaltes, welcher Ihren Fall rechtlich aufarbeitet und ggfs. bereits Maßnahmen ergreift.
Die Anfrage
Sofern Sie alle vorherigen Punkte geprüft und mit Ihrem Anwalt besprochen haben, senden Sie oder Ihre Anwalt Ihren Fall an uns per Fax oder E-Mail. Auch ein postalischer Versand ist möglich, sollte zum Schutz der Umwelt jedoch vermieden werden.
Sie reichen die Anfrage und alle notwendigen Unterlagen schriftlich ein, bei postalischem Versand ausschießlich in Kopie.
Eine telefonische Aufnahme oder Bewertung wird aus dokumentarischen Gesichtspunkten nicht angeboten.